Kawasaki Motor Europe N. V. hat sich
dazu entschlossen, bei Kawasaki-Fahrzeugen die Garantiezeit um den
Zeitraum der Covid-19-Beschränkungen zu verlängern. Damit soll die Zeit
ausgeglichen werden, in der Kunden ihr Kawasaki-Fahrzeug nicht nutzen
können oder sogar nicht nutzen dürfen.
Diese Garantieverlängerung von bis zu
zwei Monaten gilt zunächst für alle Kawasaki-Fahrzeuge, deren Garantie
in den Zeitraum ab 1. März 2020 (inklusive) bis zu einem noch zu
definierenden Enddatum (abhängig von Lockdown-Beschränkungen rund um den
Corona-Virus) fällt bis auf Widerruf. Dazu zählen zum Beispiel auch
ausdrücklich Fahrschulfahrzeuge. Natürlich erhalten Kawasaki-Fahrzeuge
mit Zulassungs- beziehungsweise Inbetriebnahmedatum ab 1. März bis zu
einem noch zu definierenden Enddatum ebenso eine zirka zweimonatige
Garantieverlängerung.
Kommt es zu einem Garantiefall, sollte Sie als Kunde Kontakt mit Ihrem Kawasaki-Vertragshändler aufnehmen.